Mindestlohn: Verlierer sind die Flüchtlinge

Gekommen, um zu bleiben: Flüchtlinge auf einer Demonstration in Hamburg. // Foto: Rasande Tyskar (CC BY-NC 2.0)
Gekommen um zu bleiben: Flüchtlinge aus Libyen auf einer Demonstration in Hamburg. // Foto: Rasande Tyskar (CC BY-NC 2.0)

Die CDU hat einen Rückzieher gemacht. Eine relevante Ausnahme vom Mindestlohn für Flüchtlinge wird es nicht geben. Das wundert wenig. Ein Beharren wäre nicht nur beim Koalitionspartner SPD, sondern auch beim Wähler (drei Landtagswahlen am 13. März) schlecht angekommen.

Die CDU hätte also nur verlieren können. Sie hat ihre Position deshalb schnell geräumt. Und es ist ihr nicht zu verdenken, sieht doch die Mehrheit der Wähler im Mindestlohn weiter eine Errungenschaft, nämlich (per Gesetz) niedrige Löhne zu verhindern.

Was regelmäßig nicht gesehen wird: Jede Preisbeschränkungen hat ihren Preis. Die Folgen zeigen sich auf der Mengenseite, und zwar in der Form, dass unter dem per Gesetz festgelegten Mindestpreis keine (legalen) Geschäfte mehr stattfinden. Mit anderen Worten: Der gesetzliche Mindestlohn sorgt dafür, dass Beschäftigungsverhältnisse unterbleiben.

Der Mindestlohn hilft nur jener (kleinen) Gruppe, deren Beschäftigung
bei einer Bezahlung von 8,50 Euro lohnt und die darüber hinaus ohne gesetzlichen Mindestlohn weniger verdienen würde. Alle anderen sind (potenzielle) Verlierer. Dazu gehören vor allem die am wenigsten Qualifizierten. Von allem, was man über das Qualifikationsniveau der zu uns Kommenden hört, dürften viele keine Anstellung für 8,50 Euro die Stunde finden.

Das fehlende ökonomische Verständnis der Wählermehrheit zwingt die Politik in die Knie, könnte man sagen. Doch Verständnis fehlt auch an anderen Stellen. Der Wissenschaftliche Dienste des Bundestages hat zum Beispiel gerade die Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge mit der Verweis auf das Bundesverfassungsgericht abgelehnt, wonach einzelne Gruppen nur unter restriktiven Bedingungen von Vergünstigungen (!) ausgenommen werden dürften. Die Einschränkung der Vertragsfreiheit als “Vergünstigung” zu interpretieren, darauf muss man erst einmal kommen.

Der Einstieg in Arbeit über marktgerechte Löhne ist für viele Flüchtlinge wegen des gesetzlichen (darüber hinaus auch wegen des sozialen) Mindestlohns also verbaut. Die SPD will stattdessen teure Arbeitsmarktprogramme auflegen. Solche Programme sind bekanntlich überschaubar erfolgreich. Weil sie in der Regel am Markt vorbei konzipiert sind und auf Zwang, statt auf positive Anreize setzen. Wer so zu integrieren versucht, kann sich nur auf eines verlassen: hohe Kosten.

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2 thoughts on “Mindestlohn: Verlierer sind die Flüchtlinge

  1. Nicht wenige amerikanische Libertäre behaupten, der Mindestlohn wurde in Amerika zuerst in den amerikanischen Nordstaaten nach der Sklavenbefreiung erfunden. (Genauer: Nach der ersten großen Massenmigration von Schwarzen nach Norden). Damit hielten sich die weißen Arbeiter die schwarze Konkurrenz vom Leib. So wie damals, ist es heute.

    Die politische Linke war schon immer sehr erfolgreich darin ihren Rassismus als Fortschritt und Antirassismus zu verkaufen.

    Zu Mindestlohnbefürwortern sage ich immer: Warum eigentlich nur 8,50€? Warum nicht 10€, warum nicht 16€, warum nicht 32€, warum nicht 64€, warum nicht 128€? Viel hilft viel. Toll, toller, am tollsten.

    Besonders lustig sind auch immer Arbeitgeber aus dem Umfeld von Linkspartei, SPD, Grünen, taz und DGB, die ihren Angestellten keinen Mindestlohn bezahlen.

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  2. “Mit anderen Worten: Der gesetzliche Mindestlohn sorgt dafür, dass Beschäftigungsverhältnisse unterbleiben.”
    -Jede Form von Bezahlung sorgt dafür das Beschäftigungsverhältnisse unterbleiben. Ich habe zum Beispiel keine Haushaltshilfe, weil die mich >5€ im Monat (für 40h im Monat. Das wäre ich bereit für eine Haushaltshilfe auszugeben) kosten würde. Somit haben Sie recht wegen dem Mindestlohn unterbleibt diese Beschäftigung. Das ist aber eine Nachfrage von mir, die ganz hinten in meiner Präferenzordnung steht. Mir morgens ein Brötchen in einem Kiosk zu kaufen ist anders. Der Kiosk Betreiber wird nicht alle seine Mitarbeiter entlassen, weil die 7,50€/h verdienen und das unter 8,50€ liegt. Da die Nachfrage nach Brötchen weiterhin besteht, wird er seine Inputkosten nach den Verbraucher weitergeben. Hier steigen aber bei allen Kioskbetreibern die Preise gleich an. Es kommt zu keinen Wettbewerbsverzerrungen.

    Warum gibt es den Mindestlohn:
    -Anders als hochqualifizierte und/oder gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer, haben Geringqualifizierte in sehr einfachen Tätigkeiten keine Verhandlungsmacht. Ihre Arbeit kann von jedem übernohmen werden (“wenn du es nicht machen möchtestest finde ich mir jemanden anders…”)
    -der Mindestlohn betrifft eine sehr kleine Zahl Beschäftigter. In den meisten Branchen gibt es schon einen Mindestlohn der über dem gesetzlichen liegt
    -Die Nachfrage nach Geringqualifizierten ist nicht unendlich!!! (Herr Eber gerne können Sie das Gegenteil in einem Post beweisen) In Deutschland gibt mehr Geringqualifizierte als Arbeitsplätze für diese (viel Nachfrage nach diesen Jobs bei Geringqualifizierten, wenig Angebot seitens Arbeitgeber). Die überwiegende Zahl der Flüchtlinge fällt in die Kategorie der Geringqualifizierten. Das führt zu einer Ausweitung des Angebots und einem fallen des Preises für Arbeit…

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