Wer sollte darüber entscheiden, wer und wie viele Menschen in unser Land kommen (dürfen)? Die Frage ist nur auf den ersten Blick trivial. In einer Demokratie entscheidet darüber natürlich der Wähler, so die vielleicht voreilige Antwort.
Anhänger des Naturrechtes werden dies möglicherweise aber anders sehen. Demnach könnte sich die Pflicht zur Aufnahme von Flüchtlingen aus einem universell gültigen Recht ableiten, wonach die Normen des menschlichen Zusammenlebens durch die Natur des Menschen begründet werden können und müssen.
Da aber der Rechtspositivismus das Naturrecht weitgehend abgelöst hat, ist es mit der universellen Begründung offener Grenzen nicht mehr wirklich weit her. Dann bleibt nur das Volk als legitimer Grenzöffner. “Wenn die Zugehörigkeit zur Gemeinschaft und damit die Gemeinschaft selbst ein Gut ist, wer, wenn nicht sie könnte es vergeben?”, schreibt der Jurist Prof. Dr. Uwe Volkmann heute in der FAZ. Wahlen sind demnach (doch) der einzig legitime Weg zur Findung der Flüchtlingspolitik eines Landes.