Leistungsschutzrecht – Welche Leistung? Welcher Schutz? Welches Recht?

Es gab vor ein paar Jahren eine hitzige politische Diskussion über die Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Vor allem Union und FDP hatten sich dafür stark gemacht, die Beiträge von der Höhe der Löhne zu entkoppeln. Es gab gute Gründe für diese Form der Finanzierung. Dennoch standen die Befürworter von Beginn an auf verlorenem Posten. Ihr Modell wurde in den Medien als „Kopfpauschale“ bezeichnet. Der politische Gegner fand den Begriff „Bürgerversicherung“. Kopfpauschale klingt nach Kopfgeld, klingt nach Tod. Die Kopfpauschale wurde nie eingeführt.

Begriffe prägen Meinungen. Weil wir Wähler nur begrenzte Kapazitäten haben, uns mit den vielen politischen Diskussionen im Detail auseinanderzusetzen. Am Ende entscheidet ein eingängiges Argument – oder eben ein freundlicher Begriff.

Es ist folglich mit dem Schlimmsten zu rechnen. Heute Nacht wird im Bundestag in erster Lesung über das so genannte Leistungsschutzrecht diskutiert.

Das Wort klingt wie ein Versprechen. „Leistung“ und „schützen“ – zwei Pole einer funktionierenden Gesellschaft. Leistung muss geschützt werden! Wo kämen wir hin, wenn einer, der was leistet, davon nicht auch profitieren kann? – Wer will da widersprechen?

So gesehen hat die Verlagslobby bereits einen ersten wichtigen Sieg errungen. Sie fordert das Leistungsschutzrecht (hier eine Auseinandersetzung im Detail) und handelt dabei, wie alle Branchen handeln, wenn ihnen die Zukunft vermeintlich abhanden kommt: Sie rufen nach dem Staat. Und um Mehrheiten zu finden, argumentieren Sie wie alle, die Eigeninteressen verfolgen: Sie sprechen vom Gemeinwohl. Nur das Gemeinwohl schafft Mehrheiten. Im Fall der Verlage lautet die Gemeinwohl-These: Es braucht guten Journalismus für eine funktionierende Demokratie. Funktioniert das Geschäftsmodell Journalismus nicht mehr, funktioniert die Demokratie nicht mehr. – Wer will da widersprechen?

Es ist leider nicht nur der Sympathie bringende Begriff, welcher die Verabschiedung des Gesetzes wahrscheinlich macht. Es gibt mindestens vier weitere Argumente.

Medien sind mächtig. Sie können, wenn sie sich einig sind, Debatten lenken, Meinung prägen. Sie tun dies aktuell mit dem Leistungsschutzrecht, und sie haben das immer wieder getan. So ist es etwa der Macht der Medien geschuldet, dass Printprodukte in Deutschland mit dem subventionierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent belegt sind. Nie hat sich die Politik ernsthaft an die Abschaffung dieses Privilegs getraut.

Die Politik profitiert von Gefälligkeiten an die Medien. Schenkt die Politik den Medien das Leistungsschutzrecht, schenken die Medien der Politik Wohlwollen. Und die Politik schafft sich ein Faustpfand: Seid ihr nicht nett zu uns, können wir das Leistungsschutzrecht jederzeit wieder abschaffen…

Die Verlage haben mit Google einen Sündenbock gefunden. Christoph Keese, Verlagsgeschäftsführer des Springerverlags, sagt im Deutschlandfunk Sätze wie diese: „Google ist eine Organisation, die viel Geld aus Europa absaugt und in die USA bringt.“ (Gemeinwohl-Argument: Politik muss deutsche Produkte schützen). Und: „Google beschäftigt nur 500 Mitarbeiter in Deutschland. Zum Vergleich: Unsere Firma Axel Springer, um etwa den gleichen Umsatz zu erzielen, benötigt dafür etwa 12.000 Mitarbeiter“ (Gemeinwohl-Argument: Beschäftigungssicherung). Der amerikanische Monopolist Google klaut den deutschen Unternehmen Inhalte, Geld und Arbeitsplätze, so im Kern die Argumentation von Keese. Das ist schlimmer Populismus, aber möglicherweise mehrheitsfähig.

Es gibt ein eingängiges (vermeintliches) Argument pro Leistungsschutzrecht. Nämlich dass Google von den Verlagen profitiere, und deshalb auch dafür zahlen solle. Denn schließlich setze Google Inhalte der Verlage auf seine Seiten und verdiene mit den daneben platzierten Anzeigen viel Geld. Ja, das stimmt. Aber das stimmt in eine Million anderer Fälle auch. Geschäftsmodelle bauen auf anderen Geschäftsmodellen auf. So ist das (Geschäfts-)Leben. Der Frittenbudenbesitzer macht einen Laden neben der Großbaustelle auf, um in der Frühstückspause die Bauarbeiter zu versorgen. Zeitungen berichten von Theateraufführungen und verkaufen damit Auflage. Der Orthopäde verdient sein Geld mit Rückenschäden von Millionen Büroangestellten. Warum das schöne Leistungsschutzrecht nicht auf all jene Branchen ausweiten, in denen eine Branche von der anderen profitiert. Das müssten Orthopäden an Laptop-Hersteller wie Dell und Apple Millionen zahlen, weil die stetig nach unten gebeugte Kopfhaltung beim Bedienen der Geräte die Wirbelsäule schädigt. Eine solches Leistungsschutzrecht klingt absurd. Weil es absurd ist.

Leider hört sich das Leistungsschutzrecht im Falle von Google vs. Verlage nicht ganz so absurd an. Weil der Eindruck besteht, als baue das Geschäftsmodell von Google gar nicht auf dem der Verlage auf, sondern kopiere es lediglich. Tut Google aber nicht. Das Geschäftsmodell des Suchmaschinenbetreibers besteht im Verweis auf Inhalte, nicht im Anzeigen der Inhalte selbst. (Freilich muss auf der Google-Seite für den Verweis ein kleiner Textausschnitt der verlinkten Seite angezeigt werden, sonst kann der User nicht entscheiden, ob sich der Klick lohnt.)

Das Leistungsschutzrecht ist also ordnungspolitischer Blödsinn. Und die Argumentation der Verlage schon deshalb lächerlich, weil die Verlage von Google mindestens ebenso profitieren wie Google von den Verlagen. Weil die Webseiten der Verlage wesentliche Teile ihres Traffics von Google erhalten; weil sie also mit jedem Klick, der von Google kommt, Geld verdienen, da die Verlage ja selbst Anzeigen auf ihren Seiten haben. Google könnte also mit der gleichen Argumentation ein Leistungsschutzrecht fordern, also fordern, an den Einnahmen der Verlage beteiligt zu werden. (Was freilich die Argumentation nicht richtiger machen würde.)

Übrigens: Gestern haben 16 Wissenschaftler, Experten für das Thema „geistiges Eigentum“, das geplante Leistungsschutzrecht in einer Stellungnahme verrissen. Nur wenige Medien haben darüber berichtet. Es ist eine Sache, wenn Verlagschefs Lobbyarbeit für ihre Branche betreiben, es ist etwas anderes, wenn deren angestellten Journalisten sich mit dieser schlechten Sache gemein machen. Die Diskussion um das Leistungsschutzrecht lehrt vor allem eines: Wir brauchen keine Debatte um den Erhalt von Qualitätsjournalismus, wir brauchen eine Debatte über Qualitätsjournalismus.

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