Das deutsche Steuerrecht beinhaltet viele Ungerechtigkeiten. Zwei wesentliche sind dieUngleichbehandlung von Kapital und Arbeit sowie die Möglichkeiten derSteuervermeidung.
1) Es ist nicht gerecht, dass Kapital mit einer Flattax besteuert wird (25 Prozent), während Einkommen aus Arbeit einer progressiven Steuer unterliegen (bis zu 45 Prozent). Es ist höchstens pragmatisch, weil es möglicherweise die Steuereinnahmen des Staates maximiert, da Kapital, welches nicht an der Quelle besteuert wird, sich schnelle verflüchtigt.
2) Es ist auch nicht gerecht, dass multinationale Firmen Steuern vermeiden können, weil sie ihren zu versteuernden Gewinn in Länder mit besonders niedrigen Steuern verschieben.
“Im Endeffekt tragen immobile Firmen oder Menschen einen immer größeren Anteil der Steuerlast, während international tätige Unternehmen mehr und mehr unbesteuert bleiben”, schreibt der Ökonom Thomas Straubhaar in der Welt und macht gleichzeitig einen Vorschlag, wie man beide Probleme in den Griff bekommen kann. Indem nämlich ausschließlich Personen und nicht mehr Firmen besteuert werden.
Dafür stellt Straubhaar zunächst eine Frage, die auf den ersten Blick unverständlich scheint, nämlich, warum überhaupt Firmen besteuert werden.
“Firmen zu besteuern, bedeutet eigentlich nichts anderes, als in die Hand zu beißen, die einen füttert. Unabhängig von der Rechtsform sind Unternehmen nämlich hauptverantwortlich dafür, dass in einer Volkswirtschaft die Masse der Menschen Arbeit findet. Sie sorgen für eine Wertschöpfung, die den Belegschaften in Form von Löhnen und den Kapitalgebern in Form von Zinsen zugutekommt.”
Klüger sei es daher, ausschließlich das Ergebnis der Tätigkeit zu besteuern, nämlich die Löhne der Beschäftigen und die Kapitaleinkommen der Eigentümer. Firmen sollten nur noch die Kosten für die Nutzung der Infrastruktur tragen, so Straubhaar.
“Selbstverständlich sollen alle Firmen, unabhängig ob in- oder ausländische, dafür bezahlen, dass sie hierzulande die Infrastruktur nutzen und von Rechtsstaat, öffentlichen Einrichtungen und dem friedlichen Miteinander profitieren. Dafür aber sind nutzer- und verursachergerechte Gebühren und Abgaben präzisere Instrumente, um Nutzen und Kosten in Einklang zu bringen.”
So würde sich zum einen eine Verschiebung der Steuerlast in Niedrigsteuerländer nicht mehr lohnen. Gleichzeitig würde das Steuersystem gerechter, weil die Einkommen aus Arbeit und Kapital gleich besteuert würden.
“Logischerweise müssten die Begünstigten die Gewinnausschüttung zu ihrem übrigen Einkommen schlagen. Die Summe aller Einkommen bildet dann die Grundlage, auf der die Finanzbehörde die fällig werdenden Einkommensteuern berechnet. Im Wesentlichen entspricht dieses Vorgehen dem heute für Personengesellschaften und Selbstständige gültigen Verfahren. Nun würde es auch für Kapitalgesellschaften gelten.”
Erfreulicher Nebeneffekt: Mit der Umsetzung der Idee von Thomas Straubhaar wäre auch die Diskussion um die Erbschaftsteuer erledigt:
“Das Thema der dramatischen Wirkung einer Erbschaftsteuer bei einer Unternehmensnachfolge fällt vom Tisch. Solange bei einer Betriebsfortführung die Erben auf eine Auszahlung verzichten, bleibt alles so, wie es ist, und es wird nichts besteuert. Der Eigentümerwechsel bleibt steuerfrei. Insbesondere können keine Probleme entstehen, sollten Erben nicht in der Lage sein, eine Erbschaftsteuer auf das Betriebsvermögen zu bezahlen.”