Die Grundsteuer ist verfassungswidrig und muss überarbeitet werden. So viel steht fest. Aber wie wird die neue Steuer aussehen? Die Rechtssprechung hat der Gesetzgebung bis Ende 2019 Zeit gegeben. Basis der neuen Steuer könnte das Grundstück sein. Oder Grundstück in Kombination mit der Wohnfläche. Beides wäre einfach umzusetzen, weil simpel zu erheben. Die Daten dazu liegen bei den meisten der 35 Millionen Grundstücke in Deutschland vor. Schwieriger wäre eine Berechung auf Basis von Marktpreisen. Die Politik liebäugelt mit dieser Idee. Sie wittert Wählerstimmen, weil sie damit umverteilen könnte. Von wenigen Reichen (Wählern) zu vielen weniger Reichen (Wählern). Die neue Grundsteuer als Mittel der Stimmenmaximierung?
Aufwand und Ertrag stünden bei einer Bewertung nach Marktpreisen vermutlich in keinem guten Verhältnis. Wird die neue Steuer aufkommensneutral erhoben (aktuell 14 Milliarden Euro pro Jahr), dann bringt dem Staat jedes Grundstück pro Jahr gerade mal 400 Euro. Was aber vor allem gegen eine Steuer auf Basis von Marktpreisen spricht: sie neigt zur Ungerechtigkeit. Denn eine solche Steuer würde sich an einer Fiktion orientieren, nämlich am potenziellen Verkaufspreis. Der aber wird in der Regel gar nicht realisiert (und wenn doch, wird dafür die Grunderwerbsteuer fällig). Denn die meisten Menschen behalten Immobilien bekanntlich über Jahre und Jahrzehnte. Warum also eine Steuer an Einnahmen bemessen, die gar nicht vorhanden sind. Wieso sollten zwei Menschen für das gleiche Grundstück mit gleicher Immobilie unterschiedlich hohe Steuern bezahlen? Eine arme Witwe kann in einem Einfamilienhaus in guter Lage leben. Warum soll diese in Zukunft mehr zahlen als ein Millionär, der auf dem Land residiert? Eine Steuer mit gewünschter Lenkungsfunktion von reich zu arm, die an Objekten und nicht an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Subjekte ansetzt, verfehlt systematisch ihr Ziel. Fazit: Ein neue Grundsteuer mit einfacher Berechnungsgrundlage wäre nicht nur praktikabler, sondern auch gerechter.
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