Kommt es zu Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Union, landet auch das Ehegattensplitting auf der Agenda. Denn die Sozialdemokraten wollen, dass es zumindest für künftige Lebensgemeinschaften kein Ehegattensplitting mehr geben soll.
Die SPD hat dabei den Zeitgeist auf ihrer Seite. Das Ehegattensplitting wird von vielen als Relikt gesehen, aus einer Zeit, als die Ehe (zwischen Mann und Frau) noch privilegiert werden sollte. Stattdessen, so heißt es allenthalben, solle man heute besser Kinder fördern, nicht deren Eltern.
Was von den meisten Kommentaren übersehen wird (etwa hier von SZ-Redakteur Heribert Prantl): Das Ehegattensplitting ist kein Privileg, sondern die Kehrseite einer Medaille, die den Titel “Haftungsgemeinschaft” trägt. Denn die Ehe ist vor allem dies: eine Vereinbarung, füreinander einzustehen. Geht es einem Ehepartner finanziell schlecht, muss der anderen einspringen, bevor nach dem Staat gerufen werden kann. Beide Ehepartner werden im Haftungsfall vor dem Staat als finanzielle Einheit gesehen.
Konsequenz daraus: Der Staat hat die Ehe nicht nur dann als Einheit zu begreifen, wenn seine Unterstützung gefragt ist, sondern auch, wenn er von dieser Einheit in Form von Steuern nimmt.
In guten wie in schlechten Zeiten, so heißt es im Eheversprechen, so gilt es auch für den Staat. Er darf nicht Rosinenpicker sein und die Einheit nur dann einfordern, wenn er davon profitiert.
Diese Haftungsgemeinschaft ist Kern der sozialen Marktwirtschaft, die auf dem Subsidiaritätsprinzip aufbaut, wonach die jeweils größere gesellschaftliche oder staatliche Einheit nur dann helfend oder kontrollierend eingreift, wenn die kleinere Einheit dazu nicht in der Lage ist. Die Lebensgemeinschaft ist die kleinste dieser gesellschaftlichen Einheiten. Ihre Autonomie zu schützen und zu stärken, ist keine Frage der Zahl der Kinder, die aus dieser Gemeinschaft hervorgeht.
Hinzu kommt ein Gerechtigkeitsargument: Die einzelnen Einkommen der Partner werden in der familiären Praxis meist tatsächlich zu einem gemeinsamen Einkommen zusammengelegt. Zumindest zahlt in der Regel derjenige mit dem höheren Einkommen größere Teile der Gemeinschaftsausgaben. Insofern wäre es die ungleiche Behandlung von Gleichem, wenn etwa in zwei Familien jede über ein Gemeinschaftseinkommen von monatlich brutto 6000 Euro verfügen würde, aber – ob der Progression im Steuertarif – netto der einen Familie nur 3000 Euro bliebe (weil etwa nur die Ehefrau arbeitet), während die andere Familie 3500 Euro hätte, weil dort beide Partner je 3000 Euro brutto verdienten.
Ohne das Ehegattensplitting würden folglich zwei Familien mit identischem Familieneinkommen unterschiedlich besteuert.
Fazit: Das Ehegattensplitting ist nicht aus der Zeit gefallen, weil die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips keine Frage des Zeitgeistes ist.
Auch die Kinder müssen ihre Eltern unterstützen. Es müsste demzufolge statt Ehegattensplitting ein Familiensplitting oder ein Kindersplitting geben. Ein Verwirrspiel seit 60 Jahren: Immer wieder von hochrangigen Politikern aufgegriffen, Reformen angekündigt und nix passiert. Das Ehegattensplitting endet mit dem Tod eines Ehepartners und auch mit der Trennung der Ehepartner, auch wenn Kinder da sind. Für deren Versorgung und deren Ausbildung fehlt dann plötzlich das dafür vorgesehene und erarbeitete Geld. Der Staat nimmt es mit den erhöhten Steuern weg.
LikeLike
Familien- oder Kindersplitting würde Familien unterschiedlich besteuern, also kinderreiche Familien subventionieren. Kann man machen, hat aber mit dem Sinn des Ehegattensplittings nichts zu tun.
LikeLike