Die Politik fördert bekanntlich die Altersvorsorge. Jeder, der ausreichend Rücklagen bildet für die Zeit, wenn er nicht mehr arbeiten kann oder will, fällt nicht der Gemeinschaft zu Last. Insofern ist das politische Ansinnen richtig und verständlich.
Die Probleme beginnen, wenn man vom Prinzip zur Praxis kommt. Denn der Staat verhält sich bei der Förderung nicht neutral. Die einen bekommen mehr, die anderen weniger. Gerade ist die Politik mit der Reform der Betriebsrenten dabei, eine weitere Ungerechtigkeit zu beschließen. Die bisherige Betriebsrente soll um die Möglichkeit erweitert werden, dass Unternehmen in Zukunft nur noch Beitragszusagen machen müssen. Im Gegensatz zu den bisher üblichen Betriebsrenten müssen keine feste Auszahlungen mehr garantiert werden (verständlicher FAZ-Artikel zu der geplanten Neuerung). Diese Lockerung macht es für Unternehmen attraktiver, den eigenen Beschäftigten betriebliche Altersvorsorge anzubieten.
Der Haken: Von dieser Variante sollen nur die Tarifpartner profitieren, der Rest soll ausgeschlossen bleiben. Wer also als Arbeitnehmer nicht in der Gewerkschaft oder als Unternehmer nicht im entsprechenden Arbeitgeberverband ist, wird bei diesem Vorsorgemodell keine Steuererleichterung erhalten.
Der Staat selektiert. Grundlos. Denn ein solcher Tarifvorbehalt macht in einer eigenverantwortlichen Gesellschaft keinen Sinn. Die Vorstellung, nur Organisationen könnten einen für beide Seiten angemessenen Arbeitsvertrag aushandeln, ist nicht zeitgemäß, vor allem aber untergräbt es das individuelle Recht auf den Verzicht von Interessenvertretung. So wie jeder das Recht hat, seine Interessen in Gruppen zu bündeln (um stärker zu werden), so gibt es auch das Recht, dies nicht zu tun.
Wenn der Staat nun die Menschen in eine bestimmte Richtung drängt – weil es etwa nur in der Gruppenvertretung eine bestimmte Form der subventionierten Altersvorsorge gibt -, diskriminiert er jene, die diese Vertretung nicht wünschen. Es werden also Bevölkerungsteile von einer subventionierten Altersvorsorge ausgegrenzt, die doch alle (Steuerzahler) finanzieren müssen (geschätzte 350 Millionen Euro Mehrkosten pro Jahr). Und diese Klientelpolitik kommt darüber hinaus einer Gruppe zugute (Arbeitnehmer mit Tarifverträgen), die im Alter nicht zu den Ärmsten zählen wird – auf Kosten der Allgemeinheit.
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Sehr guter, sehr verständlicher Artikel.
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