Sozialstaat oder offene Grenzen? – Das Dilemma der Sozialen Marktwirtschaft

Nichts erhöht den Wohlstand von Menschen in armen Ländern schneller als die Migration in reiche Länder. Die Verdienstmöglichkeiten sind dort häufig um ein Mehrfaches höher. Migration zuzulassen, ist deshalb eine Frage der Menschlichkeit.

Auch eine Frage des gesunden Egoismus’. Denn meist bringt Migration dauerhaft eine Wohlstandsmehrung für alle. Weil sich in der Marktwirtschaft bei jedem Austausch immer mindestens zwei Seiten besser stellen: Anbieter und Nachfrager, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Produzenten und Konsumenten.

Migration als Win-Win-Erfahrung.

Probleme in Folge zunehmender Migration entstehen deshalb in der Regel nicht auf Märkten, sondern durch den Sozialstaat.

“Sozialstaaten sind dadurch definiert, dass sie denen, die überdurchschnittlich verdienen, mehr Steuern und Beiträge abverlangen, als sie an öffentlichen Leistungen zurück erhalten, während sie den unterdurchschnittlich Verdienenden netto staatliche Ressourcen zukommen lassen.”

Das schreibt Hans-Werner Sinn heute bei Project Syndicate. Diese Umverteilung führt spätestens dann zu ernsthaften Problemen, wenn Menschen ihren Wohnsitz über Ländergrenzen hinweg frei wählen können und sie gleichzeitig Anspruch auf die staatlichen Leistungen des Gastlandes haben. Die Staaten wirkten dann, so Sinn, wie ein Magnet für die Armutsflüchtlinge, weil sie zusätzlich zu ihrem Lohn eine Migrationsprämie in Form des staatlichen Umverteilungsgewinns erhielten. Und Sinn weiter:

“Nur wenn sie alle den Lohn erhielten, könnte man auf eine effiziente Selbststeuerung der Migration vertrauen. Der Sozialmagnetismus führt nicht nur zu einer ineffizienten Verteilung der Menschen im Raum, sondern erodiert und lädiert die Sozialstaaten. Außerdem treibt er die möglichen Gastländer auf die Dauer in einen Abschreckungswettbewerb durch gezielte Rücknahme der sozialstaatlichen Leistungen über das hinaus, was bereits die Mittelknappheit gebietet.”

Das bedeutet: Wer Migration zulässt, muss sich vom so genannten Inklusionsprinzip weitgehend verabschieden, also dem Anspruch auf Sozialleistungen, sobald man sich in einem Land aufhält. So wie es etwa der Britische Premierminister David Cameron fordert, wonach EU-Migranten erst nach vier Jahren in den Genuss steuerfinanzierter Sozialleistungen kommen sollen.

Um Härten zu vermeiden, dürfte das Inklusionsprinzips allerdings nicht aufgegeben, sondern müsste umgekehrt werden: EU-Migranten würden während dieser vier Jahre vom Heimatland finanziert werden, so sie bedürftig werden.

Hans-Werner Sinn:

“In der Tat spricht viel dafür, die EU-Regeln viel stärker in die Richtung eines Heimatlandprinzips zu verändern. Das Heimatland bleibt trotz der Wanderung für eine Reihe von Jahren für Sozialfälle zuständig, und erst dann wechselt man zum Inklusionsprinzip. Es ist ja auch schwer einzusehen, warum beispielswiese ein deutscher Sozialhilfeempfänger, der nicht arbeitsfähig ist, vom spanischen Staat versorgt werden sollte, wenn er es vorzieht, seinen Wohnsitz nach Mallorca zu verlegen. Genauso unplausibel wäre es, wollte man dieser Person die freie Wohnsitzwahl verwehren, bloß um den spanischen Staat zu schützen. Wenn man das europäische Ziel der Personenfreizügigkeit ernst nimmt, dann muss die heilige Kuh des Inklusionsprinzips endlich geschlachtet werden.”

Für viele Flüchtlingen aus Nicht-EU-Ländern wird das Inklusionsprinzip freilich nicht anwendbar sein. Eine Unterstützung ihrer Heimatländer wird in der Regel nicht stattfinden. Sinn plädiert in diesen Fällen dafür, von den bislang dominierenden Lohnersatzleistungen, die ohne Arbeit zur Verfügung gestellt werden, zu einem System mit Lohnzuschüssen und Leistungen für kommunale Arbeit überzugehen. So würde die Grundsicherung faktisch zu einem Lohn für einfache Arbeit und der Anreiz zur Migration in den Sozialstaat reduziert.

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One thought on “Sozialstaat oder offene Grenzen? – Das Dilemma der Sozialen Marktwirtschaft

  1. Aus ethischer Sicht kann man geschlossene Grenzen nicht mit dem Sozialstaat rechtfertigen.

    Der Philosoph Michael Huemer zeigt das mit folgender Analogie (in “Gibt es ein Recht auf Einwanderung?”, http://edition.leske.biz/einwanderung):
    “Nehmen wir […] an, Sam betreibt einen Wohlfahrtsverband. Er hat sich dem Grundsatz verschrieben, allen Armen, die den örtlichen Markt erreichen, kostenlos Nahrung zu gewähren. Unglücklicherweise wird bei seinem Verband das Geld knapp, so dass Sam überlegt, wie er die Kosten senken kann. Als er erfährt, dass Marvin zum Markt läuft, um Lebensmittel zu kaufen, beschließt er, Marvin gewaltsam am Erreichen des Marktes zu hindern. Marvin ginge es besser, wenn man ihn zum Marktplatz ließe, selbst wenn es dort keine kostenlosen Lebensmittel gäbe, weil er mit seinen bescheidenen Mitteln immer noch ein paar billige Lebensmittel erstehen kann. Doch Sam hat sich bereits auf seinen Grundsatz festgelegt, allen Armen auf dem Markt kostenlos Lebensmittel anzubieten, so dass er Marvin eigentlich kostenlose Lebensmittel anbieten müsste, erreichte dieser den Markt. Ist es Sam erlaubt, Marvin gewaltsam schweres Leid aufzubürden, um zu vermeiden, dass er entweder seinen Grundsatz aufgeben oder Marvin kostenlos Nahrung geben muss?”

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