Ein Gesetz für Männer: Warum der Entwurf zum Entgeltgleichheitsgesetz nichts taugt

Manuela Schwesig will das Gender-Pay-Gap schließen. Es könnte beim Versuch bleiben. // Foto: BPW Germany (CC BY-ND 2.0)
Manuela Schwesig will das Gender-Pay-Gap schließen. Es könnte beim Versuch bleiben. // Foto: BPW Germany (CC BY-ND 2.0)

“Die bestehende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen ist nicht zu akzeptieren”, heißt es im Koalitionsvertrag. Die Angleichung der Gehälter ist folglich erklärtes Ziel der Bundesregierung, weshalb Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) bereits im März ein Gesetz zur Entgeltgleichheit angekündigt hatte. Der Entwurf, der jetzt vorgestellt wurde, zeigt vor allem eines: wenig Verständnis für die Gründe der Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen.

Kern des Gesetzes soll die Angleichung von Lohnunterschieden innerhalb eines Betriebes sein. Dafür soll die betriebliche Mitbestimmung ausgeweitet werden, und alle Unternehmen ab 500 Beschäftigte sollen nicht nur regelmäßige Ergebnisberichte über die im Unternehmen angewendeten Entgeltsysteme sowie die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes erstellen und veröffentlichen, diese Berichte müssen, laut Entwurf, zukünftig auch von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zertifiziert werden.

Das Entgeltgleichheitsgesetz wird folglich Ressourcen im Unternehmen binden (und somit Produkte und Dienstleistungen letztlich teurer machen), die Entgeltlücke wird sie nicht schließen. Die beträgt in Deutschland 22 Prozentsetzt sich aber aus Faktoren zusammen, die mit dem geplanten Gesetz nichts zu tun haben:

  • 3,8 Prozentpunkte der Lücke werden durch den unterschiedlichen Beschäftigungsumfang von Frauen und Männern erklärt. Frauen arbeiten eben häufiger in Jobs mit reduzierten Arbeitszeiten.
  • 5,6 Prozentpunkte der Lücke entfallen auf die durchschnittliche längere „Erwerbserfahrung“ von Männern (Stichwort “Babypause”).
  • 3,4 Prozentpunkte der Lücke erklären sich dadurch, dass Frauen in anderen Branchen arbeiten als Männer und frauendominierte Branchen wie der Einzelhandel weniger attraktive Vergütungen aufweist.
  • Die berufliche Stellung erklärt 3,4 Prozentpunkte der Lohnlücke. Hier schlägt sich die geringere Präsenz von Frauen in Positionen mit hochqualifizierten Tätigkeiten oder in leitender Stellung nieder.
  • Dass Frauen häufiger in kleineren und insbesondere in Kleinstbetrieben mit fünf bis zehn Mitarbeitern arbeiten, erklärt 2,7 Prozentpunkte der Lohnlücke.

Keine der Ursachen des so genannten Gender-Pay-Gaps wird durch das Entgeltgleichheitsgesetz tangiert. Das Gesetz wird deshalb viel kosten und nichts bringen. Vielleicht sogar den Frauen schaden. Denn das Gesetz könnte dazu führen, dass unterschiedliche Produktivitäten (Frauen haben im Durchschnitt weniger Berufserfahrung als Männer) finanziell gleich behandelt werden. Die Folge: Männer werden bevorzugt eingestellt, weil der Gewinn (Produktivität minus (Lohn-)Kosten) für die Unternehmen größer ist.

Der Versuch, Ungleiches gleich zu behandeln, geht selten gut. Ob Manuela Schwesig für die Beseitigung dieser “Ungerechtigkeit” schon einen weiteren Gesetzentwurf in der Schublade hat? Titelvorschlag: “Einstellungsantidiskriminierungsgesetz”.

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