Braucht es bundeseinheitliche Mindeststandards für Kindertagesstätten?

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will nach Spiegel-Informationen entgegen ihrer Ankündigung nun doch kein bundeseinheitliche Mindeststandards für Kindertagesstätten schaffen. Kommt es so, wird Manuela Schwesig heftig kritisiert werden. Eine Bildungsministerin, die sich gegen bessere Qualität bei der Betreuung und Bildung von Kindern wendet – so wird die Botschaft lauten. Doch dieser Blick greift zu kurz.

Die entscheidende Frage ist nicht: Wollen wir eine höhere Qualität in den Kitas? (Ja, das wollen Alle). Die Frage ist: Wie kommen wir zu dieser Qualität?

Denn Qualität lässt sich schwer proklamieren, Qualität muss entstehen können. Und damit sie entstehen kann, bedarf es Strukturen, in denen ordnungspolitischen Prinzipien wie “Wettbewerb als Mittel der Qualitätssteigerung” und “Risiko und Haftung in einer Hand” verwirklicht werden.

In der aktuellen Debatte lautet die Frage, ob denn auf höchster staatlicher Ebene darüber entschieden werden soll, wie im Lokalen und Hyper-Lokalen Qualität zu definieren ist. Vor allem wenn jene, welche diese Standards aufstellen möchten, nicht oder nur zum kleinen Teil die Konsequenzen der Umsetzung zu tragen haben, zum Beispiel in Form der Kosten.

Prof. Fr. Henrik Egbert und Dr. Andreas Hildenbrand haben in dem (auf diesem Blog bereits mehrfach zitierten) Paper “Strukturelle Hemmnisse für den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Deutschland“ .pdf die ordnungspolitischen Defizite und deren Folgen beim quantitaiven und qualitativen Ausbau der Kitabetreuung anschaulich benannt (Paper wird demnächst aktualisiert in der Zeitschrift “Sozialer Fortschritt/German Review of Social Policy” erscheinen). Es sind die fünf folgenden:

  1. Reduzierter Wettbewerb zwischen den Trägern
    weil der überwiegende Teil der Kitas in staatlicher Hand oder in kirchlicher beziehungsweise charikativer Trägerschaft liegt
  2. Zu wenig qualifiziertes Personal
    weil Träger auch Hauptausbilder sind und kein Interesse daran haben, über ihren Bedarf auszubilden, etwa für neue unliebsame gewerbliche Konkurrenz
  3. Mangelnder Anreiz zur Fortbildung
    wegen der unflexiblen, tarifilich fixierten Einkommen
  4. Zu viel Objekt-, zu wenig Subjektförderung
    wenn Eltern Kitas nicht finanzieren – möglich etwa mit Kitagutscheinen vom Staat – haben Kitas zu wenig Interesse, ihre Angebote an Kindern und Eltern auszurichten
  5. Unterfinanzierung der Kitas weil Risiko und Haftung nicht in einer politischen Hand liegen
    denn der Ertrag, der nach guter Ausbildung in Form von höheren Steuern und Beiträgen zurückfließt, sobald Kinder erwachsen und berufstätig sind, kommt in erster Linie dem Bund, den Ländern und Sozialversicherungsträgern zugute. Die Kosten lasten hingegen größtenteils auf den Gemeinden. Die Gemeinden haben also tendenziell den Anreiz, die Ausgaben gering zu halten.

Fazit: Bundeseinheitliche Qualitätsstandards sind entweder nicht oder nur mit hohen Kosten zu erreichen. Günstiger und zielführender ist die Beseitigung ordnungspolitischer Fehlanreize.

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