Sex oder Massage? Was der Staat entscheiden muss, wenn er das Geld der Bürger will

Bei der Erfindung von Steuerarten ist der Staat bekanntlich kreativ. “Steuergegenstand ist der (finanzielle) Aufwand für Vergnügungen”, heißt es bei Wikipedia über die Vergnügungssteuer, der vielleicht skurrilsten aller Ideen des Staates, um an das Geld der Bürger zu gelangen. Wie ich darauf komme? Die FAZ berichtet über einen Rechtsstreit in Baden-Württemberg. Die Masseurin Monika Kochs hatte geklagt, nachdem die Stadtverwaltung Stuttgart von der Inhaberin ihres Massage-Salons im Jahr 2012 für zwei Monate eine Vergnügungssteuer in Höhe von 840 Euro erhoben hatte.
Kochs wehrte sich dagegen: „Mit unserer kostbaren Arbeit befrieden wir die Menschen“, hatte die 56 Jahre alte ehemalige Beamtin und Finanzberaterin gesagt, um zu erklären, warum eine Tantra-Massage (180 Euro für 90 Minuten Massage) mit den üblicherweise in Laufhäusern, Terminwohnungen oder Bordellen angebotenen Dienstleistungen nichts zu tun habe. Jetzt hat sie in dritter Instanz verloren. Die Vergnügungssteuer, so urteilte das oberste Verwaltungsgericht Baden-Württemberg sei zu Recht erhoben worden, die Steuer beruhe auf dem allgemeinen Gedanken, dass bei einem „entgeltlichen Vergnügen“ dem Nutznießer eine „zusätzliche Abgabe für die Allgemeinheit“ zuzumuten sei, teilte das Gericht mit.

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