Damit Hilfe ankommt: Wie eine Reform der Pflegeversicherung aussehen müsste

Die Regierung will bekanntlich in zwei Schritten (erstes Pflegestärkungsgesetz, zweites Pflegestärkungsgesetz) die gesetzliche Pflegeversicherung (PPV) reformieren (Was konkret geplant ist). Eine Reform scheint allein deswegen notwendig, weil der Anspruch auf Pflege offenbar noch immer zu sehr auf körperlichen und zu wenig auf geistigen Einschränkungen beruht.

Zukünftig sollen die Leistungen ausgeweitet werden, mit der Folge dass die Beiträge steigen werden. Dies wird die Konstruktionsfehler der Pflegeversicherung – an denen die geplante Reform wenig bis nichts ändern wird – noch offensichtlicher werden lassen; diese liegen in der

  • die Finanzierung mittels Umlageverfahren und
  • der Bemessung der Finanzierung als Anteil am Arbeitseinkommen.

Wer sich in das Thema einlesen möchte, dem sei das aktuelle Paper “Reformoptionen der Pflegeversicherung: Eine ordnungstheoretische Analyse” empfohlen. Prof. Dr. Hilko Holzkämper von der Ostfalia Hochschule hat es geschrieben. Es gibt einen hervorragenden Überblick über die Geschichte der Pflegeversicherung, den heutigen Stand – und die Konstruktionsfehler:

“Die seit Jahrzehnten absehbare demografische Entwicklung – absoluter Bevölkerungsrückgang mit erheblich steigendem Altenquotienten – läuft einer Finanzierung ‘Alte durch Junge’ entgegen, zumal, wenn sich die Zahl der Anspruchsberechtigten drastisch erhöhen, die der Beitragszahler aber reduzieren wird. Gleichsam der staatlichen Verschuldung werden so aktuelle Vorteile zu Lasten der Kinder und Kindeskinder verteilt. Auf der Finanzierungsseite besteht aber noch ein weiteres Manko: Eine Finanzierung durch eine Einkommensart läuft einer Finanzierung nach Leistungsfähigkeit zuwider. Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung sind kein hinreichender Indikator für das wirtschaftliche Potential eines Haushalts.”

Holzkämper präsentiert einen konkrten Reformvorschlag, er nennt sein  Modell “Private Bürgerpflegeversicherung“, das folgende Merkmale hat.

  • “Für jeden Bürger, auch Kinder, gilt ab Geburt eine Versicherungspflicht. Dies ist erforderlich, um Free-Rider-Verhalten zu verhindern.”
  • “Ordnungstheoretisch geboten ist mithin eine Reform, die auf einer Versicherungslösung basiert, die alle Bürger umfasst, auf dem Kapitaldeckungsverfahren beruht, unabhängig von einer bestimmten Einkommensart finanziert wird, die damit die Entwicklung der Pflegekosten von den Arbeitskosten löst, und zugleich die Finanzierbarkeit für alle Bürger gewährleisten muss.”
  • Außerdem plädiert Holzkämper für eine Versicherung als Teilkasko: “Die Ausgestaltung der Leistungsseite als ‘Teilkaskoversicherung’ ist zwar einerseits konträr zum Ziel, Sozialhilfeabhängigkeit pflegebedürftiger Menschen zu verhindern. Andererseits bietet die nur partielle Abdeckung der Risiken einen Anreiz, individuell Vorsorge zu betreiben und sich mit dem Thema Pflegebedürftigkeit auseinanderzusetzen. Sie führt ferner in der Konsequenz dazu, das Prinzip Eigenleistung vor kollektiver Unterstützung zu perpetuieren. Die konkrete Ausgestaltung sollte sich aber ändern, dass vom Gesetzgeber ein zu dynamisierendes Mindestleistungsniveau im Sinne einer Teil-Risikoabsicherung zu definieren sei. “Orientierungsmaßstab könnte z.B. ein Prozentsatz der durchschnittlichen Kosten für einen Altenheimpflegeplatz sein. Dabei sollte die Höhe der Leistungen von dem Grad der Pflegebedürftigkeit abhängen, unabhängig davon, ob die Ursache für Pflegebedarf geistige oder körperliche Beeinträchtigungen sind und unabhängig davon, wo die Pflegeleistungen erbracht werden.”
  • Für die Absicherung der darüber hinaus anfallenden Kosten könnten sich die Bürger zusätzlich privat absichern. “Ansonsten sind Differenzen zwischen Leistungshöhe der Privaten Bürgerpflegeversicherung und entstehenden Pflegekosten aus privaten Einnahmen oder Vermögen zu leisten. Unter diesem Gesichtspunkt sind ergänzende freiwillige Pflegeversicherungen als eine Art ‘Erbschutzversicherung’ zu verstehen.”
  • “Zu bildende Altersrückstellungen wären so zu kalkulieren, dass die Versicherungsprämie real über den Lebenszyklus hinweg relativ konstant ist, d.h. eine steigende Lebenserwartung ist – soweit abschätzbar – bei der Prämienhöhe zu berücksichtigen. So würden in jungen Jahren Rückstellungen aufgebaut und in den letzten Lebensjahren verbraucht. Die Altersrückstellungen wären individuell und übertragbar, so dass Wettbewerb auch um Bestandskunden gewährleistet wäre. Ein Risikostrukturausgleich zwischen den privaten Pflegeversicherungen wäre entbehrlich.”
  • Da die Pflegeversicherung eine staatliche Veranstaltung ist, fehlt bisher der Wettbewerb um eine effizienten Umgang mit den Pflegegeldern zu gewährleisten. Auch variiert die Beitragshöhe abhängig vom Lohneinkommen der Angestellten. Im Reformvorschlag von Holzkämper wäre die Höhe der zu zahlenden Prämien einkommensunabhängig und würde sich im Wettbewerb zwischen den Versicherungsgesellschaften bilden.
  • “Leistungsbedingungen könnten von jeder Pflegeversicherung mit den ambulanten und stationären Leistungserbringern ausgehandelt werden. So würden sich eine Vielfalt an angebotenen Pflegeleistungen und – arrangements sowie integrierte Versorgungsmodelle und kassenindividuelle Case-Management-Aktivitäten mit mehr oder weniger Wahlfreiheiten für die Versicherten zu unterschiedlichen Prämienhöhen ergeben, die jedoch zumindest dem gesetzlich definierten Grundleistungsniveau entsprächen.”
  • Da die Prämie lohneinkommensunabhängig wäre, bräuchte es einen Schutz bei niedrigen Einkommen. “Versicherte, die ihre Prämie nicht selbst zahlen können, sind zu unterstützen. Eine ordnungstheoretisch geeignete Lösung wäre z.B. die Zahlung eines Zuschusses in Form eines Versicherungsgeldes. Auf dieses Versicherungsgeld hätten Versicherte Anspruch, bei denen die Pflege- Prämie für das gesetzlich definierte Mindestleistungsniveau einen zu definierenden Anteil am Einkommen überstiege.”

Welcher Politiker traut sich an eine solche Reform?

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One thought on “Damit Hilfe ankommt: Wie eine Reform der Pflegeversicherung aussehen müsste

  1. Wenn der Wettbewerb über die Prämienhöhe / Leistung läuft und wechseln jederzeit möglich sein soll, damit der Wettbewerb funktioniert, dann geht man in jungen Jahren in die günstigste Kasse um im Alter bzw bei Pflegebedürftigkeit in die Leistungsstärkste zu wechseln. So wie früher munter zuerst in die PKV, und dann in die GKV gegangen wurde.
    Ausserdem zahlt man jetzt schon auf alle Einkünfte Pflegeversicherung als gesetzlich versicheterter Pflegeversicherungsbeiträge! Das Problem löst man durch eine generelle Bürgerversicherung.

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