Warum gehen fast alle Menschen in Deutschland im gleichen Alter in Rente (siehe Grafik)? Weil es deren Wunsch ist? Weil alle den gleichen Wunsch haben? Vermutlich nicht. Vermutlich, weil es der Gesetzgeber so will. Denn die Arbeitgeber erhalten mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters eine Art “Sonderkündigungsrecht”.

Die richterliche Praxis erlaubt schon lange derartige Formulierungen im Arbeitsvertrag:
Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die Voraussetzungen für den Bezug einer ungekürzten Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat.
Die Begründungen der Gerichte lesen sich mit ordnungspolitischer Brille einigermaßen bemüht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) etwa hat das, was ich Altersdiskriminierung nennen würde, damit begründet, “dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Beschäftigten im Rentenalter unmittelbar den jüngeren Arbeitnehmern zu Gute kommt, indem sie ihre vor dem Hintergrund anhaltender Arbeitslosigkeit schwierige berufliche Integration begünstigt.” Das Gericht hat also die Interessen der älteren gegen die der jüngeren Generation abgewogen. Gute Ordnungspolitik geht anders.
In der Praxis führt diese Form der Kündingungsrechts dazu, dass die Arbeitgeber praktisch allen Beschäftigten mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters “kündigen”. Weil sie eben nur einmal diese Möglichkeit haben. Beendet der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis nicht an dieser Stelle, wird es schwer bis unmöglich es später zu beenden.
Noch aus einem zweiten Grund arbeiten die wenigsten Menschen über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus (von Minijobs abgesehen). Denn für jene muss der Arbeitgeber Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, obwohl die Angestellten gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr haben. Und wer beim Weiterarbeiten auf Rente verzichtet, ist darüber hinaus verpflichtet, dennoch Rentenbeiträge zahlen (und der Arbeitgeber auch), obwohl diese Beiträge nicht die spätere Rente erhöhen.
Warum das so ist? Die Gerichte sagen: aus Gerechtigkeitsgründen, damit die Alten keinen Vorteil (niedrigere Arbeitskosten) gegenüber den Jungen am Arbeitsmarkt haben. Die Ordnungspolitik fragt: Bitte was? Mal abgesehen davon, dass die Alten, ob ihres Alters ganz natürliche Nachteile ertragen müssen, gilt in erster Linie: Die Sozialversicherung ist eine Versicherung! Wer einzahlt, hat entsprechende Leistungen zu erhalten!
Wie gute Ordnungspolitik in diesem Punkt gehen würde: Die Beiträge für Arbeitgeber müssten abgeschafft werden und dort, wo Arbeitnehmer in die Rentenversicherung einzahlen, sollten sie Anspruch auf Gegenleistung (höhere Rente) erhalten.
Es ist mehr als erfreulich, dass Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitiker der CDU/CSU-Fraktion seit jüngstem den Wunsch nach einer Reform der Rentengesetzgebung hegen. Sie wollen, dass beim Bezug oder bei Anspruch auf eine reguläre Altersrente eine befristete Beschäftigung im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich wird. Außerdem sollen in einer solchen Phase keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr anfallen.
Was zunächst wegen der möglichen Befristung der Arbeitsverhältnisse wie eine Verschlechterung für die Arbeitnehmer aussieht, wäre in der Praxis ein klarer Vorteil. Denn die Arbeitnehmer hätten in Zukunft eine wirkliche Wahl: Sie könnten mit Erreichen der Regelaltersgrenze (wie bisher) aus dem Arbeitsleben ausscheiden oder eine darüber hinausgehende Beschäftigung anstreben. Die Menschen bekämen also mehr Wahlfreiheit. Sie würden dann in Rente gehen, wenn es aus ihrer Sicht am besten ist. Das alleine, nämlich der Zugewinn an Freiheit, wäre ein Wohlstandsgewinn – vom Wohlstandsgewinn im engeren Sinne (BIP) nicht zu schweigen.
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One thought on “Warum hören Alle im gleichen Alter auf zu arbeiten?”