Jetzt wird nur noch über die Ausnahmen diskutiert. Der Mindestlohn kommt ab Januar. Wie er sich in Zukunft verändern (erhöhen) wird, darüber befindet dann bekanntlich “eine Kommission mit Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern“. Es werden also jene Unternehmen und Beschäftigte verhandeln, die in Verbänden organisiert sind. Und das Ergebnis wird auch für die gelten, die nicht in Unternehmensverbänden und Gewerkschaften etabliert sind.
Was werden die Etablierten beschließen? Sie werden den Status quo – also: im Markt (Arbeitgeber) und im Beruf (Beschäftigte) etabliert – verteidigen.
Denn in Gewerkschaften sind bekanntlich vor allem diejenigen organisiert, die Arbeit haben. Und in Arbeitgeberverbänden sind überwiegend jene Firmen zusammengeschlossen, die seit Jahren am Markt sind. Neueinsteiger (ob Firmen oder Arbeitnehmer), die über günstige Preise/Löhne in den Markt kommen möchten, sind nicht willkommen.
Was also werden die Etablierten tun, wenn sie durch die Festlegung eines für alle geltenden Mindestlohns die Möglichkeit erhalten, nicht nur die “eigenen” Löhne zu bestimmen, sondern eben auch jene der unliebsamen Konkurrenz? Und: Wie hoch setzt man einen Mindestlohn an, wenn man die Konsequenzen (Arbeitslosigkeit) nur bedingt tragen muss, weil etwa die Grundsicherung aus Steuermitteln finanziert wird? Was bedeutet das für die Entwicklung des Mindestlohns in den kommenden Jahren?
Nichts Gutes, jedenfalls.
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