Mütterrente? Rente mit 63? Lebensleistungsrente? – Welches Rentensystem wir brauchen

Lebensleistungsrente, Mütterrente, Rente mit 63: Wird der Koalitionsvertrag umgesetzt, wird sich im Rentensystem manches ändern. Besser wird nichts. Sozialpolitisch motivierte Umverteilung wird noch stärker über die Sozialversicherung finanziert. Und die Jungen, die bereits heute die Folgen der demografischen Entwicklung zu tragen haben (für die sie keine Verantwortung haben), werden noch mehr zahlen müssen.

Was schlimmer ist: Nicht nur bei der Rentenversicherung nähert man sich den Themen kaum noch  grundsätzlich. Wie müsste unser Arbeitsmarkt gestaltet sein, damit alle eine Chance auf Teilnahme und Aufstieg haben? Welches Gesundheitssystem bringt die meiste Gesundheit? Oder eben die Frage nach dem richtigen Rentensystem. Die Politik befriedigt  Interessensgruppen, das Große und Ganze ist aus dem Blick.

Wie aber müsste ein ordungspolitisch sauberes Rentensystem aussehen? Ein paar grundlegende Überlegungen.

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist bekanntlich nach dem Umlageverfahren finanziert. Die Absicherung gegen das Risiko “Alter” wird über die arbeitende Generation garantiert.

Ein umlagefinanziertes Rentensystem ist per Konstruktion anfällig bei demografischen Verschiebungen (wenige Junge, viele Alte) und bedarf außerdem zur Aufrechterhaltung einen Zwang zur Teilnahme (die Jungen müssen verpflichtet werden, das Auskommen der Alten zu finanzieren).

Unabhängige von der Systemfrage (Umlage- oder Kapitalstockverfahren) kann aus ordnungspolitischer Sicht Zwang notwendig sein. Nämlich der Zwang, für das eigene Alter vorzusorgen. Die Gefahr eines ausgeprägten Trittbrettfahrerverhaltens (“Die Gesellschaft wird schon für mich sorgen, wenn ich alt bin und nicht mehr selbst für mein Einkommen sorgen kann”) kann die Verpflichtung zur Altersvorsorge rechtfertigen.

Für was es aus ordnungspolitischer Sicht keine Rechtfertigung gibt:

  1. für ein Zwangsrentensystem, das nicht ausschließlich nach dem Äquivalenzprinzip ausgestaltet ist (Auszahlung und Einzahlung stehen für Alle im gleichen Verhältnis). Denn: Sozialpolitisch motivierte Umverteilung ist keine Aufgabe einer Teilbevölkerung (Beitragszahler der GRV), sondern aller Menschen, und ist deshalb über Steuern zu finanzieren. Und: Das Rentensystem ist der falsche Ort zur Herstellung von Gerechtigkeit. Ungerechtigkeiten im Rentensystem sind bei einer Gesamtbetrachtung oft nur vermeintliche Ungerechtigkeiten. Wer etwa geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, muss keineswegs arm sein.
  2. dass nur ein Teil der Bevölkerung diesem Zwang unterliegt. Sieht man die Pflicht zur Altersvorsorge als ordnungspolitisch notwendig an (wegen Trittbrettfahrerverhaltens), stellt sich die Frage, warum in Deutschland nur ein Teil der Bevölkerung – nämlich die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – dieser Pflicht nachkommen müssen. Eine ordnungspolitisch richtige Politik müsste demnach alle Menschen verpflichten, für ihr Alter vorzusorgen. Freilich müssten eine solche Pflicht nicht zwingend die Integration aller in die GRV bedeuten. Möglich wäre auch eine verpflichtende Eigenvorsorge mittels Aufbau eines Kapitalstocks. Mehr Freiheit bei der Altervorsorge, aber verpflichtend für alle! Auch weil die Pflicht zur Altersvorsorge das beste Mittel gegen Altersarmut ist.
  3. dass nur Arbeitseinkommen zur Zwangsfinanzierung herangezogen werden.  Ordnungspolitisch nicht begründbar ist die Trennung von Arbeits- und Kapitaleinkommen bei der Verpflichtung zur Einzahlung in die GRV. Aktuell werden fast ausschließlich Arbeitseinkommen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten herangezogen. Es macht aus ordnungspolitischer Sicht keinen Sinn, die Altersbezüge lediglich aus Arbeitseinkommen zu finanzieren. Im Übrigen: Auch aus Arbeitgebersicht kann eine solche Beschränkung nicht wünschenswert sein, weil dadurch die Altersvorsorge vorwiegend aus Arbeitskosten finanziert wird, was Arbeitskosten verteuert. Deshalb: Die Integration der Kapitaleinkommen zur verpflichtenden Altersvorsorge bedeutet zwar auf der einen Seite eine Ausweitung des Zwangssystems der Rentenversicherung, kann aber gleichzeitig eine Entlastung der Arbeitskosten bewirken. In der Praxis könnte eine solche ordnungspolitisch sinnvolle Ausweitung mit mehr Freiheiten einhergehen. So könnte zwar jeder verpflichtet werden, einen Teil seines Einkommens für die Altersvorsorge zu verwenden (mehr Zwang). Gleichzeitig könnten die Möglichkeiten der Altersvorsorge erhöht werden, etwa indem es keine Pflicht zur Einzahlung in die GRV gibt (mehr Freiheit). 

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5 thoughts on “Mütterrente? Rente mit 63? Lebensleistungsrente? – Welches Rentensystem wir brauchen

  1. Ohne Zwang wird sich bei der Altersvorsorge nichts verändern!
    Unsere mündigen Bürger sind nämlich nicht so mündig, wie man ihnen immer wieder unterstellt!
    Lebensleitungsrente, Mütterrente, Rente mit 63 werden kommem, egal was es kostet, denn die das beschließen, kommen fast alle noch in den Genuß, wenigstens eine von den drei renten zu erhalten!
    Es ist offensichtlich, es wird gehandelt nach dem Prinzip: “nach uns die Sündflut”.
    Der Druck der jungen Generation muß erst so groß sein, dass die jetzt Beschließenden unter Zwang geraten.
    Aus odrnungspolitischer Sicht müssen, wie Ihre Beispiele zeigen, dringend Änderungen her!

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  2. Kleine Anmerkung: Sie kürzen an mehreren Stellen die Gesetzliche Rentenversicherung mit GKV ab. Damit ist allerdings die Gesetzliche Krankenversicherung gemeint; richtig wäre GRV.

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