Doppelte Zwangsabgabe: Warum die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (mindestens) reformiert gehört

Karolin Herrmann vom Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler hat eine Studie zur seit diesem Jahr gültigen Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erstellt. Sie wirft darin eine besonders kritische Frage der Zwangsabgabe auf. Nämlich, warum Millionen Deutsche doppelt zahlen: einmal über die Privatwohnung und einmal über den Arbeitgeber am Arbeitsplatz:

Grundsätzlich fragwürdig ist die Beitragspflicht für Arbeitgeber vor allem deshalb, weil alle Beschäftigten und Kunden im Regelfall bereits in ihrer Eigenschaft als Privatpersonen beitragspflichtig sind. Eine doppelte Bezahlung für den Rundfunkkonsum ist daher kritisch zu sehen.

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Das Argument, dass die Gebühr ja nicht die gleiche Person treffe, weil am Arbeitsplatz der Arbeitgeber zahlt, zieht nur bedingt, wie in der Studie treffend gesagt wird:

An dieser Stelle muss zudem berücksichtigt werden, dass die die Lohnnebenkosten erhöhenden Rundfunkbeiträge auf die Kunden überwälzt werden oder die Beschäftigten treffen können, weil sie die Spielräume einer möglichen Lohnerhöhung schmälern.

Das Karl-Bräuer-Institut plädiert deshalb für Nachbesserungen, in Form einer Beitragsbefreiung für den Unternehmenssektor. Außerdem müssten für jene privaten Haushalte eine Opt-Out-Regelung geschaffen werden, die ohne Rundfunkgerät sind, bzw. eine Beitragsreduzierung für die Haushalte, in denen nur ein Radio und/oder ein „neuartiges Rundfunkgerät“ vorhanden ist. Zweit-, Neben- und privat genutzte Ferienwohnungen sollten folgerichtig ebenfalls von der Beitragspflicht ausgenommen werden.

I agree.

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2 thoughts on “Doppelte Zwangsabgabe: Warum die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (mindestens) reformiert gehört

  1. Interessantes Argument. Da aber die Höhe der GEZ-Zwangsabgabe durch die Kosten der Sender bestimmt wird, betrifft die Diskussion lediglich die Aufteilung der Gebühren – nicht die Höhe der durchschnittlichen Belastung.

    Vielleicht führen aber die ganzen Debatten dazu, dass es eine geringe Zwangsabgabe für den Kernauftrag der ÖR-Sender gibt (auf maximal 3 Programme beschränkt) und der Rest dann entweder werbe- oder paywall-finanziert ausgestrahlt wird. Ich träume ………

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