Sollte das Ehegattensplitting abgeschafft werden?

Die Grünen haben am Wochenende auf ihrem Parteitag in Kiel einen neuen Anlauf unternommen das Ehegattensplitting abzuschaffen. Ähnlich wie das Betreuungsgeld (siehe Post “Ein Lob der Herdprämie“) steht das Ehegattensplitting im Ruf, alte Rollenbilder zu bevorteilen. Nämlich das des Alleinernährers einer Familie. Der Mann geht zur Arbeit, die Frau passt auf die Kinder auf. Fördert das Steuersplitting diese Form des Zusammenlebens? Und gehört es deshalb abgeschafft?

Das Ehegattensplitting wurde 1957 eingeführt. Ehepaare haben seitdem die Möglichkeit, sich „gemeinsam steuerlich zu veranlagen“. Dabei wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen der Ehegatten halbiert (gesplittet). Für das halbierte Einkommen wird die Einkommensteuer nach dem geltenden Einkommensteuertarif berechnet; die so ermittelte Einkommensteuer wird schließlich verdoppelt. Die Folge: Durch die Einkommenssteuerprogression wird die Steuerschuld des Ehepaares im Vergleich zur individuellen Veranlagung gemindert, sofern die Einkommenshöhe der Partner differiert.

In der Praxis führt dies dazu, dass der Übergang vom Alleinverdiener- zum Mehrverdiener-Haushalt erschwert wird. Will die Ehefrau nach Geburt und Kindererziehung wieder in den Beruf, steigt sie mit einem Steuertarif ins Berufsleben ein, der sich aus dem halben Einkommen des Ehemanns ergibt. Das ist häufig unattraktiv. Man kann also zu Recht sagen, dass das Ehegattensplitting alte Rollenbilder zementiert.

Auf der anderen Seite: Die Ehe ist eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft. Dass der Staat nicht die einzelnen Wirtschaftssubjekte besteuert, sondern eine Gemeinschaft, ist ein zivilisatorischer Fortschritt, ohne den es Wirtschaftsunternehmen gar nicht gäbe. Was bei Unternehmen recht ist, sollte im Privatleben billig sein. Nämlich dass sich Menschen zu Verantwortungsgemeinschaften zusammenschließen können. Dass sie also gegenseitig haften. Mit allen Rechten und Pflichten.

Genau das tut die Rechtsform der Ehe. Indem zum Beispiel die Ehepartner finanziell untereinander aufkommen und sich gegebenenfalls gegenseitig Unterhalt leisten müssen. So erhalten Personen keine Grundsicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialhilfe, wenn der Ehepartner für ihre Versorgung aufkommen kann. Eine Abschaffung des Ehegattensplittings würde bedeuten, dass Ehepartner von Gutverdienenden trotzdem Sozialleistungen beziehen könnten.

Die Beurteilung des Ehegattensplittings hängt also zentral von der Frage ab, wie man zu Haftungsgemeinschaften auf privater Ebene steht. Befürwortet man letztere, dann bringt das Ehegattensplitting mehr Gerechtigkeit. Weil es dazu führt, dass die Steuerlast einzig vom Gesamteinkommen der Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft abhängt und nicht davon, wer wie viel dazu beiträgt. Denn beim Ehegattensplitting ist es egal, ob die Karrierefrau durch Mehrarbeit 1000 Euro im Monat dazu verdient oder der Hausmann einen Billigjob mit einer monatlichen Entlohnung von 1000 Euro annimmt. Die Steuerbelastung ist am Ende dieselbe.

Ich befürworte die steuerliche Anerkennung von Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaften. Weil es dem Subsidiaritätsprinzip folgt. Nämlich die Dinge des menschlichen Zusammenlebens am besten auf der kleinstmöglichen Stufe zu regeln. Eine Abschaffung des Ehegattensplittings würde meiner Meinung nach das Kinde mit dem Bade ausschütten. Ich wünsche mir allerdings eine Ausweitung des steuerlichen Splittings auf vielfältige Formen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens. Nach einer solchen Ausweitung könnte ein Splitting das Gegenteil von dem erreichen, für was es bisher kritisiert wird: Es würde die Vielzahl der Lebens- und Arbeitsformen fördern, weil steuerliche Aspekte weniger wichtig würden. Im Vordergrund stünde dann die Frage, wer für wen Verantwortung übernehmen will. In guten wie in schlechten Tagen.

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2 thoughts on “Sollte das Ehegattensplitting abgeschafft werden?

  1. Das Ehegattensplitting führt dazu, daß die ESt keinen verzerrenden Einfluß auf die Einkommensaufteilung ausübt: Gleiches Globaleinkommen Gleiche Steuerlast, egal wer wieviel % zum Globaleinkommen leistet. Das gilt auch für Zusatzeinkommen. Insofern stimmt folgender Schluß nicht:

    Will die Ehefrau nach Geburt und Kindererziehung wieder in den Beruf, steigt sie mit einem Steuertarif ins Berufsleben ein, der sich aus dem halben Einkommen des Ehemanns ergibt. […] Man kann also zu Recht sagen, dass das Ehegattensplitting alte Rollenbilder zementiert.
    Richtig ist, daß der Grenzsteuersatz des Mannes zusätzliches Einkommen schmälert, aber nicht nur bei der Frau sondern auch beim Mann.
    Wenn aber der Mann schon mehr arbeitet als die Frau wird das Gut “Nichtarbeit des Mannes” vom Paar ehr höher geschätzt werden als das Gut “Nichtarbeit der Frau” (Fallender Grenznutzen). Also wird durch das Ehegattensplitting kein Anreiz zum “traditionellen Rollenklischee” gesetzt, wohl aber würde ohne Ehegattensplitting ein Anreiz zu einer sonst ineffizienten Einkommensaufteilung gesetzt.

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