Im Jahr 2007 war das Betreuungsgeld unter dem Namen “Herdprämie” zum Unwort des Jahres gewählt worden, in gut einem Jahr soll es erstmals ausgezahlt werden. Die CSU hat sich dafür stark gemacht – und wird dafür gescholten. Sie sei rückständig, vertrete ein veraltetes Rollenmodell, treibe Frauen in eine Falle, indem es sie in der Küche und fern vom Arbeitsmarkt halte.
Unstrittig ist: Die CSU hat sich durchgesetzt. Nach jahrelangem Streit einigte sich die Koalition diesen Monat: Ab dem Jahre 2013 soll zunächst eine Unterstützung von monatlich 100 Euro für Kinder im Alter von zwei Jahren gewährt werden, wenn die Eltern den Nachwuchs zu Hause betreuen und nicht in eine Kita geben. Ab 2014 soll das Betreuungsgeld dann auf 150 Euro steigen und auf Kinder im Alter von zwei und drei Jahren ausgeweitet werden.
Wie ist das Betreuungsgeld zu bewerten? Oktroyiert es den Menschen ein Rollenbild und ist daher abzulehnen?
Zunächst: Zum Verständnis meines liberalen Gesellschaftsbildes zählt, dass der Staat den Menschen ein Höchstmaß an Freiheiten gewähren, sich zum Beispiel in die private Lebensführung so wenig wie möglich einmischen sollte. Nicht mit Verboten, nicht mit Geboten, auch nicht mit Anreizen. Eingriffe und Lenkungsversuche müssen sehr treffend begründet sein.
Ohne Zweifel braucht es den Staat dort, wo sich Interessen gegenseitig negativ tangieren. Die ganze Nacht lautstark feiernde Abiturienten stören den alleinerziehenden, Schlaf suchenden, berufstätigen Vater. Der Staat muss hier Grenzen ziehen. Er muss Antworten auf die Frage finden, wo die Freiheit des einen endet, damit die Freiheit des anderen nicht zu stark beschnitten wird.
Nicht so eindeutig liegen die Dinge bei der Begründung von Sozialpolitik. Eine, von vielen Liberalen akzeptierte, Begründung ist, dass der Staat dafür sorgen sollte, dass seine Gesellschaft erhalten bleibt, dass sie nicht ausstirbt, etwa durch zu wenig Geburten. Die Steigerung der Geburtenrate wird also als legitimes sozialstaatliches Ziel meist akzeptiert.
Mit dieser Begründung gibt es Elterngeld, mit dieser Begründung gibt es Kindergeld, mit dieser Begründung werden Kitaplätze bereitgestellt. Jetzt kommt noch das Betreuungsgeld dazu.
Letzteres wird vor allem als Pendant zur staatlichen Finanzierung von Kitaplätzen gesehen. Und im Vergleich wird deutlich, dass es eigentlich die subventionierten Kitaplätze sind, die eine Lenkungsfunktion beinhalten, die über das legitime Ziel “Steigerung der Geburtenrate” hinaus geht. Denn mit der staatlichen Unterstützung von Kitaplätzen werden Väter und Mütter tendenziell in Beschäftigung geschickt.
Man kennt dieses Ziel aus den Zeiten der untergegangenen DDR. Als der Staat Druck machte, alle Kinder möglichst früh in eine Kita zu stecken, damit die Erwachsenen am Aufbau der sozialistischen Utopie arbeiten können (im Übrigen auch, um möglichst früh die Kinder ideologisch prägen zu können).
Die Finanzierung von Kitaplätzen fördert also eine möglichst frühe Rückkehr in den Arbeitsprozess. Gesellschaftlich betrachtet macht eine solche Lenkung durchaus Sinn. Wer arbeitet, von dem profitieren andere. Jene, die sie anstellen, auch die Gesellschaft als Ganzes, weil wer arbeitet, in der Regel Steuern zahlt.
Darf der Staat deshalb die Menschen in diese Richtung lenken? Er darf es nicht. Die Rechte des Einzelnen überragen in aller Regel die Wünsche der Allgemeinheit. So funktioniert eine freie Gesellschaft. Nicht durch Unterordnung des Einzelnen unter die Ziele einer gemeinsamen Sache.
Der Kapitalismus ist die gerechteste und wohlstandsbringenste aller wirtschaftlichen Formen der Zusammenarbeit. Aber er trägt die Tendenz der Forderung nach “immer mehr” in sich. Weil im Kapitalismus immer dann ein Vertrag zustande kommt, wenn er für beide Seiten von Vorteil ist. Es braucht also immer mindestens zwei. Wer eine Brücke gebaut haben will, der braucht Ingenieure, die das können und wollen. Wer Brötchen essen will, braucht einen, der sie backt. Wer nichts tut, wer sich verkriecht, wer der langen Weile frönt, der bringt anderen nichts.
Deswegen neigen kapitalistische Gesellschaften dazu, Druck aufzubauen. Möglichst früh mit der Schulausbildung zu beginnen, möglichst früh mit dem Studium fertig zu werden, möglichst viel zu arbeiten. Weil eben, wer viel arbeitet, nicht nur selbst mehr verdient, sondern auch andere von ihm profitieren.
Der Staat aber darf diese Entwicklung nicht fördern. Er darf die lange Weile nicht bestrafen und den Arbeitenden belohnen. Das ist nicht seine Aufgabe. Das tut schon der Markt. Macht der Staat dies auch, stellt er die gesellschaftlichen Ziele über die individuellen. Das ist nicht liberal, sondern ideologisch.
Die Förderung von Kitaplätzen aber ist genau das. Es belohnt jene, die ihr Kind möglichst früh in eine andere als die elterliche Betreuung geben und dadurch selbst die Chance erhalten, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen.
Um nicht falsch verstanden zu werden: Für viele, ja für die meisten Eltern ist eine solche Möglichkeit eine wünschenswerte. Das zeigt schon die Nachfrage nach diesen Plätzen. Und doch schwingt sich der Staat mit dieser Förderung zum ideologischen Ratgeber auf. “Bring dein Kind außer Haus”, sagt er, wir sorgen für es, “geh du ruhig arbeiten.”
Eine freie Entscheidung sähe anders aus. Hier würde der Staat den Eltern Geld geben. So würde der Staat die Geburtenrate zu beeinflussen versuchen. Geld für Kinder. Die Eltern würden dann selbst entscheiden, was sie mit dem Geld machen. Sie könnten es einer Kita geben, die im Gegenzug ihr Kind betreut. Sie könnten es aber auch behalten und das Kind selbst erziehen. Das wäre Freiheit.
Kritiker sagen, dass diese Unterstützung vielen Kindern nicht helfen würde. Weil Kinder in Familien bisweilen verwahrlosen. Weil das Geld nicht bei den Kindern ankommt. Keine Frage: Solche Fälle gibt es. Es ist eine Minderheit. Der Staat muss im schlimmsten Fall eingreifen. Aber sollte, wegen einer Minderheit, die Mehrheit in Mithaftung genommen werden? Soll ein Erziehungssystem für alle etabliert werden, weil es für wenige das Bessere ist?
Die Kitafinanzierung übersteigt also die legitimen Förderungsziele des Staates. Das Betreuungsgeld tut dies im Grunde auch. Zahlt da der Staat doch nur, wenn ein Elternteil zu hause bleibt. Als Pendant zur Kitafinanzierung aber wird aus dem Betreuungsgeld ein gerechter Ausgleich. Es setzt der Lenkungswirkung (Kind außer Haus erziehen, Eltern arbeiten) einen Anreiz entgegen.
Ob die Lenkungsfunktionen sich dadurch aufheben, kann höchstens empirisch beurteilt werden. So rückständig und verschroben, wie die CSU für ihr Betreuungsgeld gescholten wird, ist sie (zumindest in dem Punkt) aber keinesfalls. Das zeigt auch der Blick über den Tellerrand: Ähnliche Betreuungsgelder gibt es in den, was Sozialpolitik betrifft nicht gerade rückständigen, skandinavischen Ländern Finnland und Norwegen.
(passend: Der Tagesspiegel zitiert heute in aller Kürze eine Studie des halb staatlichen norwegischen Instituts für Genderstudien (NIKK), welches die Betreuungsgelder in den beiden Ländern verglichen hat.)
2 thoughts on “Ein Lob der Herdprämie: Warum das Betreuungsgeld der CSU gerecht ist”